LASTENRADFÖRDERUNG
Wie viel?
25 Prozent der Kosten übernehmen wir vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn Sie ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen.
2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad stellen wir für Sie bereit.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Sie als
- Unternehmen
- Vereine
- Freiberuflerin/Freiberufler
- gemeinnützige Organisation
- Kommune
mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Was?
Wir fördern den Kauf oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.