Gewährleistungssiegel
Gesetzliches Gewährleistungsrecht
Nach den EU-Vorschriften muss der Verkäufer gekaufte Waren kostenlos nachbessern oder ersetzen, wenn sie sich als fehlerhaft erweisen oder nicht wie angegeben aussehen oder funktionieren. Ist dies nicht möglich oder kann der Verkäufer dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie tun, haben Sie Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung. Sie haben ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Waren erhalten haben, stets Anspruch auf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Möglicherweise bieten die Vorschriften in Ihrem Land aber zusätzlichen Schutz.
Die 2-jährige Gewährleistung beginnt mit dem Erhalt Ihrer Waren.
Tritt innerhalb eines Jahres nach Lieferung ein Mangel auf, müssen Sie nicht nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bestand, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. In einigen EU-Ländern gilt diese „umgekehrte Beweislast“ zwei Jahre.
Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für von Privatpersonen gekaufte Waren.
Das nationale Recht mancher EU-Länder sieht einen längeren Gewährleistungszeitraum vor. Wählen Sie ein Land aus, um mehr über Ihre dortigen Rechte zu erfahren:
Es gibt Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung
Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die regelmäßige Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen. Darauf müssen sie gesondert hinweisen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über einen beiläufigen Hinweis auf der Website hierüber zu informieren, reicht nicht aus.
Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es nur wenige gesetzliche Vorgaben. Der Garantiegeber ist in der Ausgestaltung einer Garantie weitgehend frei. Die Informationen, welche Rechte die Garantie umfasst, finden Sie in den Garantiebedingungen. Die sind Ihnen spätestens bei Lieferung in Textform auszuhändigen.
Inhalt der Gewährleistung
Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.